Europäisches Netzwerk „Natura 2000“- Schutzgebiete nach FFH (Fauna – Flora – Habitat) – Richtlinie
Alle Planungen, die ein Gebiet in seinen für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich nachhaltig beeinträchtigen können, unterliegen einer Pflicht zur besonderen Verträglichkeitsprüfung. Eingriffe in Gebiete mit so genannten prioritären (besonders gefährdeten) Arten und Lebensräumen können nur in seltenen Ausnahmefällen nach Stellungnahme der EU-Kommission durchgeführt werden. Ferner beinhaltet die FFH-Richtlinie eine Erfolgskontrolle und ein Überwachungsangebot (Monitoring) mit umfassenden Berichtspflichten. Damit wurde erstmals eine gemeinschaftsweit verbindliche Rechtsgrundlage zur Erhaltung und Entwicklung des europäischen Naturerbes geschaffen.