Biosphärenreservat „Mittelelbe“
Der Zweck des Biosphärenreservates besteht u. a.
- im Erhalt der biologischen Vielfalt sowie die Entwicklung und Förderung der reichen, überregional bedeutsamen Naturausstattung und der beispielhaften landschaftsverträglichen, nachhaltigen Land- und Waldnutzung,
- in der Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Strukturen einer natürlichen Flussaue und der Pflege und Entwicklung der durch die Elbe, ihrer Nebenflüsse und Altwässer geprägten und historisch gewachsenen Landschaften.
- im Schutz, der Pflege und Entwicklung der historisch gewachsenen und in Teilen bewusst gestalteten Kulturlandschaft,
- Förderung einer umwelt- und sozialverträglichen wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung sowie Umweltbildung, Forschung und Umweltbeobachtung.
Das Biosphärenreservat ist entsprechend der Schutzwürdigkeit und der Entwicklungspotenziale seiner Teilflächen in Kernzonen (Zone I), Pufferzonen (Zone II) und Entwicklungszonen (Zone III) gegliedert. Gebiete entsprechend der Zone I, die menschliche Eingriffe nicht zulässt, sind in Magdeburg nicht vorhanden. Zur Zone II (Pflegezone) zählen bestehende Naturschutzgebiete. In Magdeburg betrifft dies das Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“. Alle übrigen Bereiche des Biosphärenreservates auf dem Territorium der LH Magdeburg fallen unter die Entwicklungszone (Zone III), die als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung beschrieben wird. Sie ist geprägt durch eine nachhaltige Wirtschaftsweise, die den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht wird.