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Artenschutz

Der Artenschutz stellt einen wesentlichen Teil des Naturschutzes dar. Ziel ist es, wild lebenden Tier- und Pflanzenarten den Bestand in ihrer natürlichen Umgebung zu sichern.

Im Blickpunkt steht  hier die Erhaltung der Population wild lebender Arten und deren Lebensstätten in einem bestimmten Bezugsraum, nicht der Schutz einzelner Individuen. Dies bildet den Unterschied zum Tierschutz. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (Abschnitt 5), der Bundesartenschutzverordnung, dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen Anhalt,  im EU-Recht mit der EU - Artenschutzverordnung, der Vogelschutzrichtlinie, der Fauna – Flora- Habitat – Richtlinie sowie nach internationalem Recht im Washingtoner Artenschutzabkommen. 

 Unterschieden wird zwischen dem allgemeinen Artenschutz und dem besonderen Artenschutz.