Anmeldung des Hundes (innerhalb von 14 Tagen)
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes,
- bei Zuzug mit einem Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Ummeldung
- bei Namensänderung des Hundehalters,
- bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb des Stadtgebietes.
Abmeldung (innerhalb von 14 Tagen)
- bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort,
- bei Weitergabe des Hundes,
- bei Tod des Hundes