Heilpraktikerangelegenheiten
Heilpraktikerangelegenheiten
Der Bereich ist zuständig für die Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis.
Eine Heilpraktiker-Erlaubnis kann neben der uneingeschänkten Erlaubnis auch eingeschränkt für die Gebiete Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie beantragt und erteilt werden.
Bearbeitet werden Anträge von Antragstellern, die den Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Landeshauptstadt Magdeburg haben.
Darüber hinaus wird hier gemäß § 26 Abs. 3 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG LSA) die Anzeigepflicht einer selbständigen Tätigkeit als Heilpraktiker in der Landeshauptstadt Magdeburg bearbeitet.
Informationen und Formulare
(zum Ausdrucken)
Heilpraktiker (uneingeschränkt): Information zur Erlaubniserteilung
Antrag auf Erlaubniserteilung
Formular Ärztliche Bescheinigung
Formular Erklärung zur Straffreiheit
Heilpraktiker für Psychotherapie: Information zur Erlaubniserteilung
Antrag auf Erlaubniserteilung
Formular Ärztliche Bescheinigung
Formular Erklärung über Straffreiheit
Heilpraktiker für Physiotherapie: Information zur Erlaubniserteilung
Antrag auf Erlaubniserteilung
Formular Ärztliche Bescheinigung
Formular Erklärung über Straffreiheit
Heilpraktiker für Podologie: Information zur Erlaubniserteilung
Antrag auf Erlaubniserteilung
Formular Ärztliche Bescheinigung
Formular Erklärung Straffreiheit
Zuständiger Bearbeiter
53.21 Amtsärztlicher Dienst
Herr Heinicke
Lübecker Str. 32 / Raum 407
39124 Magdeburg
Telefon: +49 391 540-6003
Telefax: +49 391 540-6006
E-Mail: eike.heinicke@ga.magdeburg.de