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§ 2 Absatz 4 der Gefahrenabwehrverordnung

Besteigen oder Erklettern von Einrichtungen - Festlegung von Bereichen

 

Folgende städtischen Einrichtungen werden als Bereiche freigegeben:

  • Pfeiler der Sternbrücke                                        
  • Elbmauer (kurzer Abschnitt) in Höhe Messeplatz, Kleiner Stadtmarsch   
  • Mauer/Geländer entlang der Johanniskirche, Johannisbergstr.,
    weiterführend in die Grünanlage                                              
  • Grünanlage Klosterwiese (auch Mauer)                                                                      

Auflagen:     

  1. Der Nutzer haftet für Schäden, welche in Verbindung mit der in Anspruch genommen Einrichtung verursacht werden.
  2. Die Einrichtung ist so zu besteigen oder zu erklettern, dass anderer Verkehrsteilnehmer oder Benutzer nicht behindert oder gefährdet werden.
  3. Im Einzelfall erteilte Erlaubnisse (z. B. Veranstaltung) gehen dieser allgemeinen Freigabe vor.
  4. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  5. Die genutzte Einrichtung ist in reinlichem Zustand zu halten.
  6. Weisungen von zuständigen Mitarbeitern der Landeshauptstadt Magdeburg und der Polizeibeamten ist Folge zu leisten.

Einzelne Nutzer oder Vereine bzw. Gemeinschaften können über stadtordnungsdienst@magdeburg.de unter Angabe von Namen, Adresse und Telefonnummer mindestens einer verantwortlichen Person die vorherige Anzeige für einen oder mehrere Bereiche abgeben.