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Verpflichtungserklärung

Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine dritte Person dem Staat gegenüber, für die Kosten des Lebensunterhaltes eines Ausländers aufzukommen, um diesem zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, sofern er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Damit verbunden sind regelmäßig auch die Ausreise- oder ggf. Abschiebungskosten. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist entbehrlich, wenn der Ausländer (Gast) selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern und dies in der jeweiligen Botschaft nachweist.
Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden müssen.

Wer kann eine Verpflichtungserklärung abgeben?

Eine Verpflichtungserklärung kann von natürlichen und juristischen Personen (z. B. Unternehmen, karitativen Verbänden) abgegeben werden. Die persönliche Vorsprache des Verpflichtungsgebers ist erforderlich. Die Abgabe der Verpflichtungserklärung durch eine bevollmächtigte Person ist im Ausnahmefall möglich. Nähere Hinweise  finden Sie im Antragformular selbst.

Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, Sie (als Verpflichtungsgeber) finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts des Ausländers öffentliche Mittel eingesetzt werden müssen, die nicht auf Beitragsleistungen beruhen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

  • Identitätsnachweise: Reisepass oder Personalausweis
  • Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate, Betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten 12 Monate, Bescheinigung des Steuerberaters, Rentenbescheid als Kopien)
  • Antrag Verpflichtungserklärung [PDF-Dokument: 1,4 MB]
  • Kopie des Reisepasses des Gastes / der Gäste
  • bei längerfristigen Aufenthalt z.B. Verpflichtungserklärung für Studium oder Arbeitsplatzsuche zusätzlich eine Kopie des Mietvertrages und der Krankenversicherung

Welche Gebühren fallen an?

gemäß Aufenthaltsverordnung (AufenthV) 29,00 Euro

Wo und wann kann ich sie beantragen?

Ausländerbehörde Magdeburg
Breiter Weg 222, 39104 Magdeburg

Die Sprechzeiten für Beratungsleistungen und Antragsabgaben zur Bonitätsprüfung einer Verpflichtungserklärung sind montags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr, dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 17:30 Uhr, donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr,  mittwochs geschlossen.