Bus-Kampagne zum Überholabstand zwischen Rad und Fahrzeug
Eine aktuelle Kampagne auf Bussen weist auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge hin. Dieser beträgt gemäß Straßenverkehrsordnung mindestens 1,5 Meter. Die grafischen Hinweise sind auf den Heckflächen von Bussen in der Landeshauptstadt Magdeburg und in Halle an der Saale zu finden.
Kampagne zur Einhaltung des geltenden Abstands
„Die Hinweise sollen dazu beitragen, den Zielen unseres Verkehrsentwicklungsplanes 2030plus gerecht zu werden. Mit dem Verkehrsentwicklungsplan haben wir uns unter anderem vorgenommen, den Radverkehr zu stärken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen“, begründet der Magdeburger Beigeordnete für Umwelt und Stadtentwicklung, Jörg Rehbaum.
In Magdeburg sind die Busse der Magdeburger Verkehrsbetriebe mit den Grafiken bereits seit dem 15. April und noch bis 14. Juli unterwegs. Unterstützt wird die Kampagne vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.
Der innerörtliche Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden gilt seit dem 28. April 2020 aufgrund einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Außerorts gilt aufgrund höherer Geschwindigkeiten ein Mindestabstand von 2 Metern. Diese Abstandsmaße gelten auch, wenn Radfahrende auf Verkehrsflächen fahren, die durch eine Markierung vom Fahrbereich der Kfz abgetrennt sind, zum Beispiel bei Schutzstreifen (gestrichelte schmale Linie) und Radfahrstreifen (durchgezogene breite Linie).
Wie Beobachtungen des Verkehrsablaufs und Hinweise zeigen, wird der Mindestabstand oftmals nicht eingehalten. So kam es bereits oft zu gefährlichen Situationen für Radfahrende infolge von zu engen Überholvorgängen. Aus diesem Grund haben die Stadtverwaltungen von Magdeburg und Halle die diesjährige Informationskampagne gestartet.