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Le Frog Brasserie am See


Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zum Prüfbericht

Kurzbericht als PDF

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt einen öffentlichen Parkplatz an der Stadthalle. Die Stellflächen sind nicht für Menschen mit Behinderung gekennzeichnet (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 200 m lang. Sitzgelegenheiten sind auf dem Weg vorhanden. 
  • Der Biergarten und das Gebäude sind stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Im Restaurant sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem WC 110 cm x 30 cm;
    vor dem Waschbecken 100 cm x 120 cm;
    links neben dem WC 106 cm x 70 cm, rechts ist keine Bewegungsfläche vorhanden. 
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Der linke Haltegriff ist hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar.
  • Spiegel und Alarmauslöser sind nicht vorhanden. 

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Im Restaurant sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Es gibt Sitzbereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).

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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo der Brasserie sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden. Die Speisen werden teilweise sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.

Prüfbericht:
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