Inhalt
  1. Die Einhaltung der Verhaltensregeln dienen der Sicherheit und Ordnung.
    Das Benutzen der Tret- und Ruderboote erfolgt auf eigene Gefahr.
    Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
    Die Landeshauptstadt Magdeburg haftet für Sach- und Vermögensschäden, sofern diese von ihr, ihren Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
  2. Die Wassertreter und Ruderboote werden nach vorheriger Entrichtung der Nutzungsgebühr ausgeliehen. Der Verleih der Tret- und Ruderboote erfolgt nur an Personen ab 16 Jahre. Für Kinder besteht die Möglichkeit, eine Schwimmweste auszuleihen.
  3. Der Ausleih an angetrunkene Personen sowie die Mitnahme von alkoholischen Getränken ist verboten.
  4. Das Anlegen der Boote ist nur am Bootssteg erlaubt. Zum Uferbereich ist ein angemessener Abstand zu halten.
  5. Das Baden im See ist verboten.
  6. Das Befahren der "Tauben Elbe" (Seitenarm hinter der Insel) ist nicht gestattet.
  7. Bei plötzlich einsetzendem Gewitter ist die Fahrt sofort zu beenden.
  8. Eine Rückerstattung der Nutzungsgebühr bei vorzeitiger Beendigung der Fahrt aus witterungsbedingten oder persönlichen Gründen ist nicht möglich.
  9. Bei Nichtbeachtung oder Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen kann der Verleiher ohne Rückerstattung des Entgeltes die sofortige Beendigung der Fahrt verlangen.
  10. Das Aufschaukeln der Boote ist verboten.
  11. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang an den Booten und den Rudern entstehen, haftet der Entleiher bis zum Wiederbeschaffungswert.
  12. Auf dem Wasser befinden sich elektrische Antriebe (Belüfter-Typ Aquapilze) mit drehenden mechanischen Teilen. Wir weisen darauf hin, dass die Belüfter und die Fontäne in einem Abstand von 5 m zu umfahren sind.