- Die Einhaltung der Verhaltensregeln dienen der Sicherheit und Ordnung.
Das Benutzen der Tret- und Ruderboote erfolgt auf eigene Gefahr.
Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Landeshauptstadt Magdeburg haftet für Sach- und Vermögensschäden, sofern diese von ihr, ihren Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. - Die Wassertreter und Ruderboote werden nach vorheriger Entrichtung der Nutzungsgebühr ausgeliehen. Der Verleih der Tret- und Ruderboote erfolgt nur an Personen ab 16 Jahre. Für Kinder besteht die Möglichkeit, eine Schwimmweste auszuleihen.
- Der Ausleih an angetrunkene Personen sowie die Mitnahme von alkoholischen Getränken ist verboten.
- Das Anlegen der Boote ist nur am Bootssteg erlaubt. Zum Uferbereich ist ein angemessener Abstand zu halten.
- Das Baden im See ist verboten.
- Das Befahren der "Tauben Elbe" (Seitenarm hinter der Insel) ist nicht gestattet.
- Bei plötzlich einsetzendem Gewitter ist die Fahrt sofort zu beenden.
- Eine Rückerstattung der Nutzungsgebühr bei vorzeitiger Beendigung der Fahrt aus witterungsbedingten oder persönlichen Gründen ist nicht möglich.
- Bei Nichtbeachtung oder Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen kann der Verleiher ohne Rückerstattung des Entgeltes die sofortige Beendigung der Fahrt verlangen.
- Das Aufschaukeln der Boote ist verboten.
- Für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang an den Booten und den Rudern entstehen, haftet der Entleiher bis zum Wiederbeschaffungswert.
- Auf dem Wasser befinden sich elektrische Antriebe (Belüfter-Typ Aquapilze) mit drehenden mechanischen Teilen. Wir weisen darauf hin, dass die Belüfter und die Fontäne in einem Abstand von 5 m zu umfahren sind.
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