Inhalt
2006 verfügte das Bundesverkehrsministeriums per Erlass die Stilllegung des Schiffshebewerks in Magdeburg-Rothensee. Seitdem arbeitete die Landeshauptstadt Magdeburg gemeinsam mit der Region, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Förderverein Technische Denkmale Sachsen-Anhalt e.V. und weiteren Akteuren an tragfähigen Lösungen für einen saisonalen touristischen Weiterbetrieb dieser einzigartigen denkmalgeschützten Anlage.

Getragen wurden diese Bemühungen von Beginn an von den Bürgerinnen und Bürgern der Region, für die das Schiffshebewerk eine große identitätsstiftende Bedeutung hat. Sichtbaren Ausdruck fand dies in den 56.000 Protestunter­schrif­ten, die nach Bekanntwerden der Stilllegungspläne in kurzer Zeit zusammen­kamen und die am 7. Juli 2006 von Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper in Berlin dem Bundesverkehrsministerium übergeben wurden.

Mitte 2011 gelang schließlich in den Gesprächen mit dem Bundesverkehrs­minis­terium der Durchbruch. Es wurde eine konsensfähige Lösung für eine Wiederin­betriebnahme gefunden. Demnach verpachtet der Bund das Schiffshebewerk unentgeltlich an die Stadt Magdeburg. Der Bund bleibt Eigentümer des Schiffs­hebewerks, die Stadt Magdeburg betreibt die Anlage. Ein entsprechender, die rechtlichen Einzelheiten regelnder Nutzungsvertrag wurde am 15. Juni 2012 zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg unterzeichnet. Ziel war ein saisonaler Betrieb des Schiffshebewerks für touristische Zwecke. Nutzer der Anlage sind heute hauptsächlich die Fahrgastschifffahrt, Motorsportboote sowie muskelbetriebene Kleinfahrzeuge sein.