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Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer Zweitwohnung in Magdeburg erhoben.
 
Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Sie erfasst den über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgehenden Aufwand für das Vorhalten einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung.
 
Daneben soll die Zweitwohnungssteuer einen finanziellen Ausgleich für die Nutzung der Infrastruktur am Nebenwohnsitz schaffen, weil die Einkommensteueranteile an die Stadt des Hauptwohnsitzes gehen und der Nebenwohnungsinhaber*in bei den allgemeinen Zuweisungen des Landes nicht am Nebenwohnsitz, sondern am Ort des Hauptwohnsitzes berücksichtigt wird.

Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer ist die jährliche Kaltmiete für die Nebenwohnung. Der Steuersatz betrug 8 v.H. in den Jahren 2005 bis 2011 und wurde ab dem Jahr 2012 auf 10 v.H. angehoben.