Die Landeshauptstadt Magdeburg schützt per Satzung den Baumbestand und die Klettergehölze auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet. Dennoch kann es erforderlich sein in den Gehölzbestand einzugreifen. Dafür kann eine Ausnahme oder eine Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung erforderlich sein.
Die Ausnahme von den Verboten des § 4 der Satzung zum Schutze des Baumbestandes und der Klettergehölze als geschützter Landschaftsbestandteil in der Landeshauptstadt Magdeburg (umgangssprachlich „Fällgenehmigung“ genannt) kann über das digitale Rathaus beantragt werden.