Im Rahmen des Förderbereiches A werden Projekte zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Arbeitslosen mit ausgeprägten beschäftigungsrelevanten Defiziten und Integrationsschwierigkeiten und daraus resultierendem besonderen Unterstützungsbedarf gefördert. Ziel ist es, durch längerfristige individuelle lösungsorientierte Integrationsbegleitung der Betroffenen bessere Integrationsfortschritte zu erzielen und schließlich ihre berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen und zu festigen.
Die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Wettbewerbs und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie »Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung«. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt.
Zur differenzierten und bedarfsorientierten Unterstützung der vielschichtigen Zielgruppe erfolgte die Ausschreibung von zwei Losen. Es wurden
A) zwei Projekte zur Unterstützung von langzeitarbeitslosen Menschen und
B) ein Projekt zur Unterstützung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ausgewählt.
Im Ergebnis der Bewertung aller eingegangenen Projektvorschläge wurden folgende Projekte zur Umsetzung empfohlen: