Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es ist ein öffentlicher Parkplatz vorhanden, jedoch keiner für Menschen mit Behinderung.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig oder über eine Rampe zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge und Wege sind mindestens 70 cm breit.
- Es sind Sitzmöglichkeiten vorhanden.
- Es sind Tische vorhanden, die max. 80 cm hoch und in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar sind.
- Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches von einer Seite anfahrbar ist (70 cm). Es sind links und rechts vom WC klappbare Haltegriffe vorhanden.
Prüfbericht:
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