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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es sind zwei Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig oder über eine Rampe zugänglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge und Wege sind mindestens 88 cm breit.
  • Exponate und Informationen sind überwiegend im Sitzen einsehbar.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches beidseitig anfahrbar ist (mindestens 80 cm). Es sind links und rechts vom WC klappbare Haltegriffe vorhanden.   
  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. 
  • Es stehen für Menschen mit Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können.

Prüfbericht:
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