Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
- Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 100 m lang.
- Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos, über Rampen oder über einen Aufzug zugänglich.
- Die Rampe zum großen Veranstaltungssaal hat eine maximale Längsneigung von 5 % und eine Gesamtlänge von 12 m.
- Die Aufzugkabine ist 105 cm x 145 cm groß.
- Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
Ausnahme: Die Seminarraumtür ist 80 cm breit. - Die Kasse ist 120 cm hoch.
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor/hinter der Tür, vor dem WC und dem Waschbecken mindestens 150 cm x 145 cm;
links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm. - Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar.
- Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.
Prüfbericht:
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