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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 100 m lang.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos, über Rampen oder über einen Aufzug zugänglich.
  • Die Rampe zum großen Veranstaltungssaal hat eine maximale Längsneigung von 5 % und eine Gesamtlänge von 12 m.
  • Die Aufzugkabine ist 105 cm x 145 cm groß. 
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
    Ausnahme: Die Seminarraumtür ist 80 cm breit.
  • Die Kasse ist 120 cm hoch.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür, vor dem WC und dem Waschbecken mindestens 150 cm x 145 cm;
    links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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