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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es ist ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig oder über einen Aufzug zugänglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge und Wege sind mindestens 80 cm breit.
  • Es ist mindestens ein Doppelzimmer vorhanden.
  • Das WC auf dem Zimmer ist von einer Seite aus anfahrbar (mindestens 80 cm). Es ist ein klappbarer Haltegriff auf der nicht anfahrbaren Seite des WCs vorhanden. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar und der Spiegel im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Der Zugang zur Dusche erfolgt schwellenlos. Ein Haltegriff und ein Duschstuhl sind vorhanden.
  • Im Frühstücksraum sind Tische vorhanden, die max. 80 cm hoch und in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar sind.
  • Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches von mindestens einer Seite anfahrbar ist (69 cm). Es ist ein klappbarer Haltegriff auf der anfahrbaren Seite des WCs vorhanden. 

Prüfbericht:
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