Inhalt

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt.Die Bedienelemente sind nicht visuell kontrastreich gestaltet und nicht taktil erfassbar.
  • Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Treppen haben nur teilweise beidseitige Handläufe.
    Ausnahmen: kein Handlauf= Stufen vom Foyer/Kaiser Otto Saal zum Bereich Stadtgeschichte; einseitiger Handlauf= Außentreppe.
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden ausschließlich schriftlich vermittelt und sind visuell meist kontrastreich gestaltet.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung angeboten, jedoch nicht für blinde Menschen. Es ist eine Voranmeldung notwendig.

Prüfbericht:
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