Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Außenwege haben meist keine taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Im Innenbereich sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
- Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
- Alternativ sind Treppen vorhanden.
- Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
- Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf.
- Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
Prüfbericht:
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