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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt einen öffentlichen Parkplatz an der Stadthalle. Die Stellflächen sind nicht für Menschen mit Behinderung gekennzeichnet (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 200 m lang. Sitzgelegenheiten sind auf dem Weg vorhanden. 
  • Der Biergarten und das Gebäude sind stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Im Restaurant sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem WC 110 cm x 30 cm;
    vor dem Waschbecken 100 cm x 120 cm;
    links neben dem WC 106 cm x 70 cm, rechts ist keine Bewegungsfläche vorhanden. 
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Der linke Haltegriff ist hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar.
  • Spiegel und Alarmauslöser sind nicht vorhanden. 

Prüfbericht:
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