Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen betriebseigenen Parkplatz.
- Die Terrasse und das Gebäude sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich.
- Der Aufzug befindet sich 19 m vom Eingang entfernt, außerhalb des Gebäudes.
- Die Aufzugkabine ist 107 cm x 143 cm groß.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 85 cm breit.
- In den Gasträumen und auf der Terrasse sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor dem WC und vor dem Waschbecken 150 cm x 150 cm;
links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm. - Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar.
- Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.
Prüfbericht:
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