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Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zum Prüfbericht

Kurzbericht als PDF

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“. 

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen betriebseigenen Parkplatz. 
  • Die Terrasse und das Gebäude sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich.
  • Der Aufzug befindet sich 19 m vom Eingang entfernt, außerhalb des Gebäudes. 
  • Die Aufzugkabine ist 107 cm x 143 cm groß. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 85 cm breit.
  • In den Gasträumen und auf der Terrasse sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem WC und vor dem Waschbecken 150 cm x 150 cm;
    links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm.  
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. 
  • Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Im Restaurant sind keine Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden. 
  • Es gibt keine Sitzbereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen.

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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben eine taktil erfassbare Gehwegbegrenzung (Tische und Stühle auf der Terrasse).
  • Der Eingang ist nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Die erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind teilweise gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet. Die Gasträume sind nicht hell ausgeleuchtet. 
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Restaurants sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite. 
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden. Die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.

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