- Kontroll- und Überwachungsaufgaben zum Verbraucherschutz auf dem Gebiet des Verkehrs mit Arzneimitteln in Handelseinrichtungen außerhalb von Apotheken
 - Beratung bei Bürgeranfragen zu Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
 - Informationen für Unternehmer zu gesetzlichen Voraussetzungen zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
 
Anzeige gem. § 67 Arzneimittelgesetz (AMG)