Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle Räume mitgebracht werden.
- Außenwege haben meist keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
- Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
- Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
- Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.
- Es gibt eine Broschüre "Stadtführer" in Braille- und Großschrift.
Prüfbericht:
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