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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen (in deutscher Gebärdensprache) angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. Es werden für Menschen mit Hörbehinderung Führungen mit einem Tour-Guide-System ermöglicht (z.B. Kopfhörer).


Prüfbericht:
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