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Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz (an der Straße gegenüber dem Allee-Center) zum Eingang ist 180 m lang.
  • In 20 m Entfernung befindet sich die Straßenbahnhaltestelle.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Schalter ist 106 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung ist in 250 m Entfernung (neben dem Rathaus) vorhanden. 
  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar.

Prüfbericht:
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