Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und für Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
- Der Weg vom Parkplatz (an der Straße gegenüber dem Allee-Center) zum Eingang ist 180 m lang.
- In 20 m Entfernung befindet sich die Straßenbahnhaltestelle.
- Das Gebäude ist stufenlos zugänglich
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
- Der Schalter ist 106 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
- Ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung ist in 250 m Entfernung (neben dem Rathaus) vorhanden.
- Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
- Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar.
Prüfbericht:
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