Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es sind drei Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig oder über einen Aufzug zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
- Der Kassentresen ist 104 cm hoch.
- Der Getränketresen ist 115 cm hoch.
- Informationen sind überwiegend im Sitzen einsehbar.
- Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
- Es gibt separate Stellplätze für Rollstuhlfahrer.
- Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches von einer Seite anfahrbar ist (mindestens 80 cm). Es sind links und rechts vom WC klappbare Haltegriffe vorhanden.
Prüfbericht:
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