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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es sind drei Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig oder über einen Aufzug zugänglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Kassentresen ist 104 cm hoch. 
  • Der Getränketresen ist 115 cm hoch.
  • Informationen sind überwiegend im Sitzen einsehbar.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Es gibt separate Stellplätze für Rollstuhlfahrer.
  • Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches von einer Seite anfahrbar ist (mindestens 80 cm). Es sind links und rechts vom WC klappbare Haltegriffe vorhanden.

Prüfbericht:
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