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Hinweise zur Benutzung

Die Benutzung erfolgt auf der Grundlage der Benutzungssatzung des Stadtarchivs.
Jeder kann das Archivgut im Stadtarchiv benutzen, soweit schutzwürdige Belange Dritter und der Erhaltungszustand des Archiv-, und Bibliotheks- und Sammlungsgutes dies zulassen. Eine gedruckte Bestandsübersicht ist vorhanden und kann käuflich erworben werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Reproduktionen anfertigen zu lassen, wenn dies der Erhaltungszustand der Archivalien zulässt. Sie können die Reproduktionen als Digitalisat auf CD, per Download oder als Papierkopie erhalten. Die Gebühren des Stadtarchivs sind in der Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg unter Punkt 2 sowie Punkt 11 geregelt.

Ein Kostenbeispiel finden Sie hier.

Das Stadtarchiv verfügt über 3 Lesegeräte (davon ein Readerprinter) für die Benutzung von verfilmten Unterlagen, da aus Gründen der Bestandserhaltung einige Originale nicht mehr zur Benutzung herausgegeben werden können.

Lesegerät im Stadtarchiv

Darüber hinaus stehen den Benutzern drei PCs für die Datenbankrecherche zur Verfügung.
Auch im Internet kann über die Portale Archivportal-D und findbuch.net in einigen Beständen des Stadtarchivs recherchiert werden.
Die Nutzung eigener Laptops ist erlaubt. Es besteht die Möglichkeit zur Internetrecherche.