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Nordabschnitt Breiter Weg: Piktogramme für mehr Rücksicht und gegen Konflikte

Der Breite Weg, zwischen Universitätsplatz und Alter Markt, weist seit 8. Mai mit Piktogrammen auf dem Pflaster auf ein vernünftiges Miteinander zwischen Radfahrenden und Passanten zu Fuß. Der eingefärbte Bereich des Gehweges wird fälschlicherweise als Radweg gedeutet. An wichtigen Querungsbereichen und an den Knotenpunktbereichen Julius-Bremer-Straße und Große Steinertischstraße weisen nun Piktogramme und Fußtapsen auf den Vorrang für Passanten zu Fuß.

Konflikte zwischen Radfahrenden und Passanten zu Fuß

Ziel dieser Aktion der Stadtverwaltung ist es, für ein rücksichtsvolleres Miteinander auf Basis der Stadtratsbeschlüsse zum "Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030plus, "Miteinander im Verkehr" sowie "Piktogramme im Breiten Weg Nordabschnitt" zu werben und den Verkehrsteilnehmenden die gültige Verkehrssituation mittels der weiteren Piktogramme in der Fußgängerzone zu verdeutlichen.

Immer wieder kommt es innerhalb der Fußgängerzone im Nordabschnitt des Breiten Weges auf der Ostseite zu Konflikten und brenzligen Situationen zwischen Radfahrenden und zu Fuß gehenden. Oftmals scheint rücksichtsloses Verhalten der Verkehrsteilnehmenden, aber auch Unkenntnis über die gültige Verkehrssituation Ursache von Konflikten zu sein.

Fußabdrücke auf dem Breiten Weg Magdeburg als Hinweis für Passanten
© Landeshauptstadt Magdeburg, Laura Thümler 

Der Nordabschnitt Breiter Weg ist Fußgängerzone!

Der Nordabschnitt des Breiten Wegs ist sowohl baulich als auch verkehrsrechtlich eine Fußgängerzone, die mittig von der Gleistrasse der MVB getrennt ist.

Auf der Ostseite ist auf der gesamten Länge das Fahrradfahren freigegeben, zusätzlich auf dem westlichen Abschnitt zwischen der Ernst-Reuter-Alle und der Julius-Bremer-Straße. Verkehrsrechtlich handelt es sich um eine Fußgängerzone, in der das Fahrradfahren mittels Zusatzzeichen erlaubt ist. Es muss jedoch verdeutlicht werden, dass Passanten zu Fuß Vorrang haben und weder gefährdet noch behindert werden dürfen. Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Radfahrende „Gast“ und muss Rücksicht nehmen, wenn nötig mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder gegebenenfalls warten.

Als kurzfristig umgesetzte Maßnahme betrachtet die Stadtverwaltung die nun aufgetragenen Piktogramme als ersten Versuch für eine Verdeutlichung der verkehrsrechtlichen Situation.

Die Stadtverwaltung behält den Bereich weiter unter Beobachtung und wird bei Bedarf weitere Maßnahmen veranlassen.

Mehr Rücksicht auf dem Nordabschnitts des Breiten Wegs
©
© Verkehrsplanung
Mehr Rücksicht auf dem Nordabschnitts des Breiten Wegs
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© Verkehrsplanung
Mehr Rücksicht auf dem Nordabschnitts des Breiten Wegs
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