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Überholabstände Sternbrücke: Zusatzschilder für mehr Rücksicht

Entlang der Sternbrücke weisen 4 Schilder auf den seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Rad und vorbeifahrendem Kfz hin. In beiden Fahrtrichtungen wurden jeweils 2 an Lichtmasten des Brückenzuges montiert. Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt unterstützte bei der Gestaltung und Finanzierung des Sonderschildes.

Verkehrssicherheit als absolute Priorität setzen

Gemeinsames Ziel des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt und der Landeshauptstadt Magdeburg ist ein rücksichtsvolleres Miteinander. Es sollen mehr Verkehrsteilnehmende für die geltenden Abstandsregelungen und damit für ein besseres Miteinander im Straßenverkehr sensibilisiert werden. Absolute Priorität hat dabei die Verkehrssicherheit.

Die Sternbrücke ist derzeit Umleitungsstrecke für den Verkehr, bis die Arbeiten am Ersatzneubau des Strombrückenzuges beendet sind. Seit Öffnung des Bauwerkes gab es unter anderem über den MD-Melder zahlreiche Hinweise des ADFC und von Radfahrenden zur Verkehrssicherheit. Die größten Sicherheitsrisiken entstehen, wenn Radfahrende von Autofahrenden mit zu knappem seitlichen Abstand überholt werden. Die Straßenverkehrsordnung schreibt für das Überholen von Radfahrenden innerorts einen seitlichen Mindestabstand von 1,50 Meter vor.

Zudem befindet sich die Sternbrücke innerhalb einer Tempo-30-Zone. Radfahrende werden zusammen mit dem Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn geführt, können aber aufgrund der entsprechenden Beschilderung auch die Gehwege auf der Brücke nutzen. Dabei muss jedoch auf Fußgänger Rücksicht genommen werden, da diese hier weiterhin Vorrang haben.

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