Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Magdeburg ab 2018
Die Landeshauptstadt Magdeburg ist nach § 4 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) Aufgabenträger für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) auf ihrem Gebiet mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Aufgabenträger für den SPNV ist nach § 7 OPNVG LSA das Land Sachsen-Anhalt.
Rückblick
Im Jahr 1997 hat die Landeshauptstadt erstmalig einen Nahverkehrsplan aufgestellt und beschlossen, der im Jahr 2001 fortgeschrieben wurde. Mit dem Beschluss Nr. 264-11(V)10 hatte der Stadtrat am 28. Januar 2010 mit der Drucksache 0499/09 eine zweite »Fortschreibung Nahverkehrsplan« beschlossen.
Anlass für die Neuaufstellung
Seit der Fortschreibung 2010 des bisher gültigen Nahverkehrsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg haben sich die Rahmenbedingungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs verändert, was eine Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes erforderlich macht.
Die Änderungen betreffen vor allem:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Strukturelle Rahmenbedingungen
- Verkehrsangebot
- Organisation
Aufbau und Inhalte
Im vorliegenden Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Magdeburg ab 2018 (SR-Beschluss 1970-056(VI)18 vom 14. Juni 2018) wurden in einem ersten Arbeitsschritt zunächst die aktuellen strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Umsetzungsstand des Maßnahmenkatalogs aus dem Jahr 2010 analysiert.
In einem weiteren Schritt wurden die Zielstellungen für die weitere ÖPNV-Entwicklung in der Landeshauptstadt Magdeburg und der konzeptionelle Teil des Nahverkehrsplanes überarbeitet sowie die ab 2018 umzusetzenden Maßnahmen aufgezeigt. Der Nahverkehrsplan beinhaltet außerdem die Vorgaben für die Gestaltung des ÖPNV-Angebotes und die Qualität der Bedienung. Die Aussagen zur Linienbündelung wurden präzisiert.
Die Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes erfolgt gemäß den im ÖPNV-Gesetz Sachsen-Anhalt, insbesondere in § 6 ÖPNVG LSA, dargestellten Anforderungen. Beteiligt wurden u.a. der Nahverkehrsbeirat, der Straßenbaulastträger und die örtlich tätigen Verkehrsunternehmen sowie die benachbarten Aufgabenträger. Berücksichtigt wird der geltende ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt.
Nahverkehrsplan ab 2018
als Grundlage für die weitere Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschlossen.
Stadtratsbeschluss/Drucksache
Stadtratsbeschluss
Drucksache