Rechtsamt
Editorial
Das Rechtsamt führt die gerichtlichen Auseinander–
setzungen der Stadt und berät die Oberbürgermeisterin
und alle städtischen Dienststellen in Rechtsfragen.
Zum angebotenen Rechtsmanagement gehört nicht nur
die Abwehr von privaten und staatlichen Forderungen,
sondern auch die Geltendmachung der städtischen
Ansprüche. Dazu zählt auch, günstige Verhandlungs- und
Vertragsergebnisse für die Landeshauptstadt zu erzielen
und durch die juristische Prüfung von Verwaltungsentscheidungen
und Satzungen eine bürgerfreundliche Verwaltung
im Rechtsbereich sicherzustellen.
Im Anschluss finden Sie Erläuterungen zu den Abteilungen des Rechtsamtes und den Schiedsstellen
der Landeshauptstadt Magdeburg.
Verwaltungsbibliothek
Die Verwaltungsbibliothek ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek mit eingeschränkter öffentlicher Benutzung. Sie ist überwiegend Dienstleister für die gesamte Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg und verwaltet deren kompletten Medienbestand.
Es wird für die gesamte Verwaltungstätigkeit der Stadt das benötigte Schrifttum aus den Gebieten Recht, Verwaltung, Wirtschaft, Politik, Geschichte, Zeitgeschichte angeschafft.
Hierzu gehören selbstverständlich auch alle landesrechtlichen Veröffentlichungen.
Schadens- und Versicherungsangelegenheiten
Sachgebiet Schadens- und Versicherungsangelegenheiten
Sie erreichen uns:
mit der Straßenbahn Linie 1, 2, 5, 6, 9, 10 Haltestelle Alter Markt
Das Sachgebiet ist Ansprechpartner für Bürger, die aufgrund eines Schadenereignisses, welches sich auf eine mögliche Pflichtverletzung der Kommune zurückführen lässt, zu Schaden gekommen sind.
Im Schadenfall geht es darum, Ihre geltend gemachten Ansprüche auf die Berechtigung hin zu überprüfen. Um die Höhe Ihres eingetrenenen Schadens festzustellen, benötigen wir Ihre Mithilfe.
Mit diesem Formular können Sie Ihre S c h a d e n s m e l d u n g einreichen.
Es findet hier keine Rechtsberatung statt!Zentrale Vergabestelle
Zentrale Vergabestelle der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Zentrale Vergabestelle ist zuständig für die Durchführung der Vergabeverfahren nach der VgV und VOB für die Ämter und Fachbereiche sowie einige Eigenbetriebe der Stadtverwaltung Magdeburg. Sie ist zentraler Ansprechpartner und berät und unterstützt städtische Stellen zum Vergaberecht.
Die Tätigkeit der Vergabestelle beinhaltet weiter die Information der Öffentlichkeit zu den Ausschreibungen der Stadt.
weitere Informationen
Schiedsstellen
Die Schiedsstellen der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) fünf Schiedsstellen eingerichtet.
Was ist eine Schiedsstelle?
Die Schiedsstelle ist eine vorgerichtliche Instanz mit dem Auftrag, zu schlichten und nicht zu richten. Sie leistet einen wertvollen Beitrag zur Entlastung der Justiz, arbeitet ehrenamtlich und ist unparteiisch.
Sie wird auf Antrag tätig bei:
- Freiwilliger außergerichtlicher Streitschlichtung (über vermögensrechtliche Ansprüche sowie nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre)
- Obligatorischer außergerichtlicher Streitschlichtung (die Durchführung eines Einigungsversuches ist in bestimmten Rechtsstreitigkeiten vor Klageerhebung gesetzlich vorgeschrieben, z.B. bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten wegen Störungen vom Nachbargrundstück, Überwuchses, Hinüberfallens von Früchten, eines Grenzbaums oder Verletzung der persönlichen Ehre ohne presserechtlichen Bezug)
- Sühneverfahren in Strafsachen vor Erhebung der Privatklage (wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung
Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen kann.
Die Schiedsperson kann kein "Urteil" fällen, sondern nur versuchen, die Parteien friedliche und gütlich zu einigen. Bleibt die Schlichtung erfolglos, erhält der Antragsteller hierüber
- bei Strafsachen eine Sühnebescheinigung
- bei Zivilsachen eine Erfolgslisigkeitsbescheinigung
Wichtig: Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Schlichtung bei der Schiedsstelle ein, die für das Wohngebiet des Antragsgegners zuständig ist.