otto radelt - Radfahren in Fussgängerbereichen
Gehwege und Fußgängerzonen sind Flächen, die ausschließlich dem Fußgänger vorbehalten sind. Radfahrer müssen hier absteigen und das Rad schieben, oder diesen Bereich umfahren. Allerdings gibt es für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzonen und Gehwege. Dabei ist jedoch einiges zu beachten. Mit diesem Faltblatt wurden die wichtigsten Regeln zusammengetragen. Das Anliegen der Stadtverwaltung ist es, das Miteinander zwischen Fußgängern und Radfahrern zu verbessern.
- Faltblatt (240 KB)
- Sachbearbeitung: Herr Strüber, Tel.: +49 391 540 5356