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Fahrradparkhaus

Hauptbahnhof Magdeburg

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© Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter 

Mit Beschluss des Stadtrates wurde der Oberbürgermeister beauftragt:
„Im Hinblick auf die Notwendigkeit sicherer und ausreichender Abstellanlagen für Fahrräder wird der Oberbürgermeister beauftragt, ein Konzept zur Einrichtung und zum Betrieb eines Fahrradparkhauses erstellen zu lassen.“

Telegramm

Errichtung des Fahrradparkhauses

Die rund fünfmonatige Bearbeitungszeit des beauftragten Auftragnehmers hat folgendes Ergebnis erbracht:

  • Zur Findung eines Vorzugsstandortes wurde ein Gebiet mit einem Radius von rund 200 Metern um die jeweiligen Eingänge des Hauptbahnhofs (am Willy-Brandt-Platz, am Kölner Platz und am Konrad-Adenauer-Platz) untersucht. Für das Konzept wurden insgesamt vier potenzielle Standorte untersucht werden. Einer dieser vier Standorte ist der Kölner Platz. Jedoch konnte dieser bei weiterführenden Betrachtungen nicht berücksichtigt werden. Wie die DB Station & Service in einem Gespräch erläuterte, treibt man bereits eigene Planungen zur Gestaltung und Nutzung des Platzes voran. Inwieweit ein Fahrradparkhaus doch integriert werden kann, muss in Gesprächen mit DB Station & Service besprochen werden. Weitere Details zur Standortuntersuchung siehe Anlage 1, Kapitel 4, Seite 25. Bei einem Vergleich der möglichen Standorte (am Willy-Brandt-Platz sowie am Konrad-Adenauer-Platz) wird ersichtlich, dass beide als gleichwertig anzusehen sind. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile ist der Standort am Willy-Brand-Platz (nördlich an das Empfangsgebäude des Hauptbahnhof (Hbf) bzw. McDonalds anschließend) der Vorzugsstandort der Verwaltung (Standort D). Entgegen dem Konzept wird der Standort südlich des Inter City Hotels nochmals geprüft.
  • Nach der Bearbeitung zur I0278/16 musste die Lage des Fahrradparkhauses am Standort D kleinräumig verschoben werden. Die Verschiebung ergab sich aufgrund bautechnologischer Gründe der Baumaßnahme Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee (EÜ ERA). Entgegen der Aussage in I0278/16 ist dadurch ein Grunderwerb nötig. Grundstückseigentümer ist derzeit DB Immobilien Vertrieb und Entwicklung.
  • Die Kapazität des Fahrradparkhauses wird gem. einer Befragung von Kunden des öffentlichen Verkehrs, Radfahrenden und Passanten sowie einer Zählung von abgestellten Fahrrädern im Umfeld des Hbf mit etwa 540 Fahrradabstellplätzen als erste Ausbaustufe angegeben. Dies ist das Nutzerpotenzial heutiger Radfahrender. Wie die Befragung weiter gezeigt hat, ergibt sich langfristig eine Kapazität von weiteren 550 Fahrradstellplätzen als zweite Ausbaustufe. Für dieses maximale Nutzungspotenzial sind Personen verantwortlich, die heute mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Für die Ermittlung der ersten Ausbaustufe wurden ausschließlich die Zähldaten herangezogen. Zur Abschätzung des potenziellen Bedarfs der zweiten Ausbaustufe wurde auf die Befragungsdaten zurückgegriffen. Die zweite Ausbaustufe wäre aufgrund der teilweise unbebauten Flächen lediglich am Konrad-Adenauer-Platz (Standort A) möglich.
  • Trotz der Fahrradabstellplätze innerhalb des Fahrradparkhauses (gebührenpflichtig) sollten weitere Abstellplätze außerhalb (gebührenfrei) bestehen bleiben. Wie die Erfahrungen u. a. in Hamburg, Hannover und Bremen zeigen, führen gebührenfreie Abstellplätze nicht zu einer verringerten Nachfrage an gesicherten Fahrradabstellplätzen im Fahrradparkhaus. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsansprüche sollten beide Arten des Abstellens angeboten werden.
  • Neben Abstellplätzen für normale Fahrräder werden Plätze für Pedelecs bzw. E-Bikes mit Ladeinfrastruktur sowie Flächen für Lastenfahrräder vorgesehen.

Fortführung der weiteren Planungsschritte

  • Nach Abschluss der hier vorliegenden Machbarkeitsstudie für das Fahrradparkhaus stehen weitere Planungsschritte für das Gebäude an. Jedoch muss im Vorfeld dieser Planungsschritte die Frage nach dem Standort geklärt werden. Aktuell können keine definitiven Aussagen zu einem Standort getroffen werden. Daher ist zum einen mit DB Station & Service zu besprechen, ob die Möglichkeit zum Bau des Fahrradparkhauses auf dem Kölner Platz gegeben ist. Zum anderen müssen Verhandlungen zum Kauf mit DB Immobilien Vertrieb und Entwicklung geführt werden. Seitens DB Immobilien Vertrieb und Entwicklung ist ein Verkauf voraussichtlich im Jahr 2021 prüfbar. Mit den Ergebnissen aus dem Gespräch mit DB Station & Service, den Verhandlungen mit DB Immobilien Vertrieb und Entwicklung sowie der Prüfung zum Alternativstandort südlich des Inter City Hotels sind die Standorte neu zu bewerten. Nachdem die Frage eines möglichen Standorts geklärt wurde, wird eine Drucksache dem Stadtrat vorgelegt. Mit dieser soll die grundsätzliche Zustimmung zum Bau des Fahrradparkhauses beschlossen werden. Erst mit diesem Grundsatzbeschluss können die weiteren Planungsschritte erfolgen.
  • Unter der Voraussetzung, dass ein Grundstück erworben werden kann, sieht das weitere Vorgehen folgendermaßen aus. Zunächst muss ein Betreiberkonzept erstellt werden, in dem zum Zeitpunkt der Erstellung aktuelle Kostenschätzungen sowie das Betreibermodell enthalten sind. Das bedeutet, dass auf Basis der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie eine vertiefende Studie erstellt werden muss. Parallel dazu sind die Kaufverhandlungen und Kauf des Grundstückes zu vollziehen. Anhand des Betreibermodells sind die Leistungen des Betriebs öffentlich auszuschreiben, da nutzerspezifische Anforderungen des potenziellen Betreibers berücksichtigt werden müssen. Mit Erwerb des benötigten Grundstücks sowie dem Vorliegen der Ergebnisse des Betreiberkonzeptes wird eine weitere Drucksache mit dem konkreten Betreibermodell und Bau dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Hier fließen bereits die nutzerspezifischen Anforderungen des Betreibers mit ein. Zudem werden dieser Drucksache aktuelle Kostenschätzungen für den Grunderwerb, Bau und Betrieb beigefügt.
  • Für den Bau des Fahrradparkhauses ergibt sich ein geschätzter Investitionsaufwand in Höhe von ca. 1,6 bis 1,7 Mio. EUR (Flächenerwerb, Planungs- und Baukosten).

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Drucksachen/Informationen

2018

  • I0151/18 - Information "Konzept für ein Fahrradparkhaus"
  • I0151/18 - Anlage 1 - Machbarkeitsstudie für ein Fahrradparkhaus
  • I0151/18 - Anlage 2 - Organigramm

2016

  • I0278/16 - Information "Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof"
  • I0278/16 - Anlage 1 - Zwischenergebnis "Machbarkeitsstudie"

Adresse/Informationen

Nähere Informationen erteilt Ihnen:

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Herr Strüber

Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrsplanung
Sachbearbeitung Konzeptionelle Verkehrsplanung

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

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Die Abteilung Verkehrsplanung befasst sich mit der städtischen Gesamtverkehrsplanung, mit Planungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Abstimmung mit der Regionalverkehrsplanung, Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen, Radverkehrsplanung und der Ausarbeitung der Entwurfspläne für Verkehrsanlagen.

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