Abteilung 61.6 - Stadtgestaltung
Aufgaben der Stadtgestaltung
Aufgaben der Stadtgestaltung
- Geschäftsstelle für den Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Magdeburg
- Geschäftsstelle für den Festungsbeirat der Landeshauptstadt Magdeburg
- Betreuung von Wettbewerbsverfahren
- Aufgabenwahrnehmung „Erhaltung stark sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien“
- Aufgabenwahrnehmung „Baulasten“ gemäß OB in Verfügung vom Dezember 2023
- Betreuung der einfachen Sanierungsgebiete Buckauer Insel, Fermersleben - Salbke Nord, Salbke und Sudenburg Nord
- Auskünfte und Erteilung von Bescheinigungen im Sinne der §§ 7h, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes und Gewährung von Zuwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Zuständigkeit des jeweiligen Bearbeiters
- EU-Kooperationsprojekte zum Kulturerbe
- Erarbeitung von Gestaltungskonzepten & Satzungen
- stadtgestalterische Beratung, Stellungsnahme
Gestaltungsbeirat
Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Magdeburg
Aufgaben und Besetzung des Gestaltungsbeirates
Am 24.01.2013 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg mit der Drucksache 0450/11 beschlossen, einen Gestaltungsbeirat zu bilden. Der Gestaltungsbeirat verfolgt zukünftig das Ziel, Beteiligte an Bauvorhaben bei der Gestaltung der Stadtentwicklung und des Stadtbildes unter Beachtung des denkmalpflegerischen Anspruchs sachverständig und weisungsunabhängig zu unterstützen.
Des Weiteren bildet der Beirat eine Schnittstelle zwischen den verschiedenen Bauherren und ermöglicht eine zusätzliche Einflussnahme auf die Umsetzung des gesamtgesellschaftlichen Anspruchs zur Wahrung und Entwicklung einer geordneten, architektonisch abgewogenen Entwicklung des Stadtgebietes.
Am 09.09.2021 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg mit der Drucksache 0354/21 die Neubesetzung des Gestaltungsbeirates ab 2022 und die Aktualisierung der Geschäftsordnung vom 30.06.2021 beschlossen.
Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates
Besetzung des Gestaltungsbeirates der Landeshauptstadt Magdeburg
Besetzung des Gestaltungsbeirates der Landeshauptstadt Magdeburg 2022 - aktuell
Bild von der konstituierendenSitzung am 02. März 2022
Von links nach rechts
*) in der konstituierenden Sitzung am 02. März 2022 gewählte "Doppelspitze" mit wechselndem Sitzungsvorsitz
Besetzung des Gestaltungsbeirates 2014-2021
Bild von der Konstituierenden Sitzung am 28. August 2014
Von links nach rechts
- Dipl.-Ing. Carl Schagemann, Architekt / Vorsitzender des Gestaltungsbeirates 2014 - 2021
- Dipl.-Ing. Heike Roos, Landschaftsarchitektin / Stellvertretende Vorsitzende des Gestaltungsbeirates 2014 - 2018 ; Vertreterin 2019 -2021
- Dipl.-Ing. (FH) Rolf Schneider, Bauingenieur / Mitglied 2014 - 2018
- Prof. Dr.-Ing. Holger Schmidt, Stadtplaner / Mitglied 2014 - 2018
- Dipl.-Ing. Daniela Süßmann, Landschaftsarchitektin / Vertreterin 2014 - 2018 ; Stellvertretende Vorsitzende des Gestaltungsbeirates 2019 - 2021
- Dipl.-Ing. (FH) Michael Sußmann, Denkmalpfleger / Mitglied 2014 - 2018 ; Vertreter 2019 - 2021
- Dipl.-Ing. Stephan Westermann, Stadtplaner / Vertreter 2014 - 2018 ; Mitglied 2019 - 2021
- Dipl.-Ing. Daniel Lambrecht, Architekt / Mitglied 2014 - 2018 : Vertreter 2019 -2021
nicht auf dem Foto:
- Dr.-Ing. Friedhelm Ribbert, Denkmalpfleger / Vertreter 2014 - 2018 ; Mitglied 2019 - 2021
- Prof. Dr.-Ing. Jörg Knieling, Stadtplaner / Mitglied 2019 - 2021
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates
-
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2021
Empfehlungen vom 09.06.2021
3_Empfehlung_49-2021_Entwicklung-Fort-III
(PDF, 2.3 MB)
4_Empfehlung_47-2021_Entwicklung-Putzerhof
(PDF, 3.4 MB)
-
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2020
-
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2019
-
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2018
Empfehlungen vom 26.09.2018
Nr. 34/2018 _ Sieverstorstraße
(PDF, 29 kB)
Nr. 35/2018 _ Neubau J.-Bremer-Str./Breiter-Weg
(PDF, 23 kB)
Empfehlungen vom 24.05.2018
Nr. ... -
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2017
Empfehlungen vom 20.09.2017
Nr. 25/2017 _ MDWi Campus Erzbergerstraße Bastion Halberstadt
(PDF, 25 kB)
Empfehlungen vom 15.06.2017
Nr. 21/2017 _ Bauvorhaben Altstadtquartier
... -
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2016
Empfehlungen vom 21.09.2016
Nr. 12/2016 _ Luisenturm Wohnbebauung Erzbergerstraße
(PDF, 330 kB)
Nr. 14/2016 _ Bauvorhaben Südstraße / Weststraße
(PDF, 431 kB)
... -
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2015
Empfehlungen vom 09.12.2015
Nr. 08/2015 _ Bekleidungsservicecenter Alt Prester 5
(PDF, 477 kB)
Empfehlungen vom 24.06.2015
Nr. 06/2015 _ Neues Einkaufszentrum Schönebecker ...
Pressemitteilungen
Festungsbeirat
Arbeitsgruppe "stark sanierungsbedürftige Wohnimmobilien"
Ansprechpartner:
einfache Sanierungsgebiete
Ansprechpartner:
Sanierungsgebiet Buckauer Insel
Sanierungsgebiet Fermersleben / Salbke Nord
Sanierungsgebiet Teilbereich Ortslage Salbke
Sanierungsgebiet Sudenburg Nord
Erhaltungssatzung Sudenburg
Lageplan des Satzungsgebietes
Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 831-025(VI)16 vom 17.03.2016 wurde das Gebiet in den Grenzen des Voruntersuchungsgebietes zum Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren erklärt. Das Satzungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 38 ha. Die Satzung wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 10 vom 15. April 2016 bekannt gemacht.
Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB im Sanierungsgebiet "Sudenburg Nord"
- Grundstücksverkäufe sowie die Bestellung und Veräußerung von Erbbaurechten
- die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts, wie z.B. Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten
- schuldrechtliche Verträge, durch die eine Verpflichtung zu einem der vorgenannten Rechtsgeschäfte begründet wird
- die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
- die Teilung eines Grundstücks.
- Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung baulicher Anlagen
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen bauaufsichtlich nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind
- schuldrechtliche Vereinbarungen über den Gebrauch oder die Nutzung auf bestimmte Zeit über mehr als ein Jahr (Mietverträge, Nutzungsverträge, Pachtverträge).
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang einschließlich der Teilung eines Grundstücks oder die damit erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.
In allen anderen Fällen ist die sanierungsrechtliche Genehmigung beim Stadtplanungsamt zu beantragen. Mit dem Antragsformular sind die darin genannten Unterlagen einzureichen.
Modernisierungsvertrag
Wenn Sie als Eigentümer von im Sanierungsgebiet gelegenen Immobilien beabsichtigen, Steuerbegünstigungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten mit der Landeshauptstadt Magdeburg einen Modernisierungsvertrag abschließen.
In diesem Vertrag verpflichtet sich der Eigentümer zur Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne von § 177 BauGB bzw. von Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll.
Werbung
Ansprechpartner:
Frau Hirsch
Bauunterhaltung / Baulasten
Ansprechpartner: