Konzept der Landeshauptstadt Magdeburg für elektrische Tretroller (E-Scooter) - Magdeburger E-Scooter-Konzept
Seit Markteintritt der Anbieter für elektrische Tretroller (E-Scooter) im Jahr 2019 haben diese elektrischen Tretroller (E-Scooter) einen zunehmenden Einfluss auf den öffentlichen Raum genommen. Dabei wird insbesondere der innenstädtische Fußgängerverkehr erheblich beeinträchtigt. Trotz bereits erreichter Erfolge, um die von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) störenden Einflüsse auf den Verkehr, das Stadtbild und die Stadtgesellschaft zu verringern, herrscht akuter Handlungsbedarf.
Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (SR-Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22)das Ziel gestellt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Szenario I) zu fördern und insbesondere die städtische Mobilität ohne Kfz zu verbessern.
Im Masterplan 100% Klimaschutz (vgl. SR-Beschluss-Nr. 1770-050(VI)18) wird der Mobilität im Stadtgebiet eine besondere Rolle zugeschrieben, die sich daraus ergebenden Probleme und Ziele werden dort definiert.
Dazu können auch privat betriebene Sharingsysteme und damit auch elektrische Tretroller (E-Scooter) einen Beitrag leisten. Insbesondere müssen die Sharingsysteme der elektrischen Tretroller (E-Scooter), im Übrigen auch andere Sharingsysteme (z.B. Bike- und Carsharingsysteme), daher eng mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden. Hierbei sollte der Grundsatz gelten, je nahtloser die elektrischen Tretroller (E-Scooter) in den ÖPNV integriert werden, desto eher besteht die Chance, dass ÖPNV-Kunden diese als neue Option auf der ersten und letzten Meile wahrnehmen.
Dies ist aber nur möglich, wenn die Systeme in der Bevölkerung akzeptiert werden sowie sicher betrieben werden können und zu anderen Verkehrsmitteln des Umweltverbundes kompatibel sind.
Des Weiteren ist es erforderlich, mögliche Konflikte zwischen den Fahrern von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) des Anbieters und anderen Verkehrsteilnehmern, u. a. durch eine übermäßige Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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Elektrokleinstfahrzeuge in Magdeburg
Elektrokleinstfahrzeuge in Magdeburg
Kleine Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb sollen moderne und umweltfreundliche Mobilität in den Städten ermöglichen.
Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um eine neue Klasse von Fahrzeugen, die ohne Sitz oder selbst-balancierend elektrisch betrieben werden. Darunter fallen z. B. sog. E-Scooter, Segways usw.
Diese Elektrokleinstfahrzeuge müssen MERKMALE aufweisen, um mit ihnen am öffentlichen Straßenverkehr sicher teilnehmen zu dürfen.
Was müssen Sie alles beachten, um möglichst sicher mit dem E-Scooter unterwegs zu sein?
Wir haben die wichtigsen Informationen zusammengefasst - damit Sie sicher ans Ziel kommen !
E-Scooter - Welche Fahrzeugeigenschaften hat er ?
E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?
E-Scooter - Welche Verhaltensregeln gelten ?
E-Scooter - Störende E-Scooter und dann ?
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Seit Markteintritt der Anbieter für elektrische Tretroller (E-Scooter) im Jahr 2019 haben diese elektrischen Tretroller (E-Scooter) einen zunehmenden Einfluss auf den öffentlichen Raum genommen. Dabei wird insbesondere der innenstädtische Fußgängerverkehr erheblich beeinträchtigt. Trotz bereits erreichter Erfolge, um die von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) störenden Einflüsse auf den Verkehr, das Stadtbild und die Stadtgesellschaft zu verringern, herrscht akuter Handlungsbedarf.
Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (SR-Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22)das Ziel gestellt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Szenario I) zu fördern und insbesondere die städtische Mobilität ohne Kfz zu verbessern.
Im Masterplan 100% Klimaschutz (vgl. SR-Beschluss-Nr. 1770-050(VI)18) wird der Mobilität im Stadtgebiet eine besondere Rolle zugeschrieben, die sich daraus ergebenden Probleme und Ziele werden dort definiert.
Dazu können auch privat betriebene Sharingsysteme und damit auch elektrische Tretroller (E-Scooter) einen Beitrag leisten. Insbesondere müssen die Sharingsysteme der elektrischen Tretroller (E-Scooter), im Übrigen auch andere Sharingsysteme (z.B. Bike- und Carsharingsysteme), daher eng mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden. Hierbei sollte der Grundsatz gelten, je nahtloser die elektrischen Tretroller (E-Scooter) in den ÖPNV integriert werden, desto eher besteht die Chance, dass ÖPNV-Kunden diese als neue Option auf der ersten und letzten Meile wahrnehmen.
Dies ist aber nur möglich, wenn die Systeme in der Bevölkerung akzeptiert werden sowie sicher betrieben werden können und zu anderen Verkehrsmitteln des Umweltverbundes kompatibel sind.
Des Weiteren ist es erforderlich, mögliche Konflikte zwischen den Fahrern von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) des Anbieters und anderen Verkehrsteilnehmern, u. a. durch eine übermäßige Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um eine neue Klasse von Fahrzeugen, die ohne Sitz oder selbst-balancierend elektrisch betrieben werden. Darunter fallen z. B. sog. E-Scooter, Segways usw.
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Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.
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Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (SR-Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22)das Ziel gestellt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Szenario I) zu fördern und insbesondere die städtische Mobilität ohne Kfz zu verbessern.
Im Masterplan 100% Klimaschutz (vgl. SR-Beschluss-Nr. 1770-050(VI)18) wird der Mobilität im Stadtgebiet eine besondere Rolle zugeschrieben, die sich daraus ergebenden Probleme und Ziele werden dort definiert.
Dazu können auch privat betriebene Sharingsysteme und damit auch elektrische Tretroller (E-Scooter) einen Beitrag leisten. Insbesondere müssen die Sharingsysteme der elektrischen Tretroller (E-Scooter), im Übrigen auch andere Sharingsysteme (z.B. Bike- und Carsharingsysteme), daher eng mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden. Hierbei sollte der Grundsatz gelten, je nahtloser die elektrischen Tretroller (E-Scooter) in den ÖPNV integriert werden, desto eher besteht die Chance, dass ÖPNV-Kunden diese als neue Option auf der ersten und letzten Meile wahrnehmen.
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Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (SR-Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22)das Ziel gestellt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Szenario I) zu fördern und insbesondere die städtische Mobilität ohne Kfz zu verbessern.
Im Masterplan 100% Klimaschutz (vgl. SR-Beschluss-Nr. 1770-050(VI)18) wird der Mobilität im Stadtgebiet eine besondere Rolle zugeschrieben, die sich daraus ergebenden Probleme und Ziele werden dort definiert.
Dazu können auch privat betriebene Sharingsysteme und damit auch elektrische Tretroller (E-Scooter) einen Beitrag leisten. Insbesondere müssen die Sharingsysteme der elektrischen Tretroller (E-Scooter), im Übrigen auch andere Sharingsysteme (z.B. Bike- und Carsharingsysteme), daher eng mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden. Hierbei sollte der Grundsatz gelten, je nahtloser die elektrischen Tretroller (E-Scooter) in den ÖPNV integriert werden, desto eher besteht die Chance, dass ÖPNV-Kunden diese als neue Option auf der ersten und letzten Meile wahrnehmen.
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Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (SR-Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22)das Ziel gestellt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Szenario I) zu fördern und insbesondere die städtische Mobilität ohne Kfz zu verbessern.
Im Masterplan 100% Klimaschutz (vgl. SR-Beschluss-Nr. 1770-050(VI)18) wird der Mobilität im Stadtgebiet eine besondere Rolle zugeschrieben, die sich daraus ergebenden Probleme und Ziele werden dort definiert.
Dazu können auch privat betriebene Sharingsysteme und damit auch elektrische Tretroller (E-Scooter) einen Beitrag leisten. Insbesondere müssen die Sharingsysteme der elektrischen Tretroller (E-Scooter), im Übrigen auch andere Sharingsysteme (z.B. Bike- und Carsharingsysteme), daher eng mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden. Hierbei sollte der Grundsatz gelten, je nahtloser die elektrischen Tretroller (E-Scooter) in den ÖPNV integriert werden, desto eher besteht die Chance, dass ÖPNV-Kunden diese als neue Option auf der ersten und letzten Meile wahrnehmen.
Dies ist aber nur möglich, wenn die Systeme in der Bevölkerung akzeptiert werden sowie sicher betrieben werden können und zu anderen Verkehrsmitteln des Umweltverbundes kompatibel sind.
Des Weiteren ist es erforderlich, mögliche Konflikte zwischen den Fahrern von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) des Anbieters und anderen Verkehrsteilnehmern, u. a. durch eine übermäßige Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (SR-Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22)das Ziel gestellt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Szenario I) zu fördern und insbesondere die städtische Mobilität ohne Kfz zu verbessern.
Im Masterplan 100% Klimaschutz (vgl. SR-Beschluss-Nr. 1770-050(VI)18) wird der Mobilität im Stadtgebiet eine besondere Rolle zugeschrieben, die sich daraus ergebenden Probleme und Ziele werden dort definiert.
Dazu können auch privat betriebene Sharingsysteme und damit auch elektrische Tretroller (E-Scooter) einen Beitrag leisten. Insbesondere müssen die Sharingsysteme der elektrischen Tretroller (E-Scooter), im Übrigen auch andere Sharingsysteme (z.B. Bike- und Carsharingsysteme), daher eng mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden. Hierbei sollte der Grundsatz gelten, je nahtloser die elektrischen Tretroller (E-Scooter) in den ÖPNV integriert werden, desto eher besteht die Chance, dass ÖPNV-Kunden diese als neue Option auf der ersten und letzten Meile wahrnehmen.
Dies ist aber nur möglich, wenn die Systeme in der Bevölkerung akzeptiert werden sowie sicher betrieben werden können und zu anderen Verkehrsmitteln des Umweltverbundes kompatibel sind.
Des Weiteren ist es erforderlich, mögliche Konflikte zwischen den Fahrern von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) des Anbieters und anderen Verkehrsteilnehmern, u. a. durch eine übermäßige Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (SR-Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22)das Ziel gestellt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Szenario I) zu fördern und insbesondere die städtische Mobilität ohne Kfz zu verbessern.
Im Masterplan 100% Klimaschutz (vgl. SR-Beschluss-Nr. 1770-050(VI)18) wird der Mobilität im Stadtgebiet eine besondere Rolle zugeschrieben, die sich daraus ergebenden Probleme und Ziele werden dort definiert.
Dazu können auch privat betriebene Sharingsysteme und damit auch elektrische Tretroller (E-Scooter) einen Beitrag leisten. Insbesondere müssen die Sharingsysteme der elektrischen Tretroller (E-Scooter), im Übrigen auch andere Sharingsysteme (z.B. Bike- und Carsharingsysteme), daher eng mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden. Hierbei sollte der Grundsatz gelten, je nahtloser die elektrischen Tretroller (E-Scooter) in den ÖPNV integriert werden, desto eher besteht die Chance, dass ÖPNV-Kunden diese als neue Option auf der ersten und letzten Meile wahrnehmen.
Dies ist aber nur möglich, wenn die Systeme in der Bevölkerung akzeptiert werden sowie sicher betrieben werden können und zu anderen Verkehrsmitteln des Umweltverbundes kompatibel sind.
Des Weiteren ist es erforderlich, mögliche Konflikte zwischen den Fahrern von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) des Anbieters und anderen Verkehrsteilnehmern, u. a. durch eine übermäßige Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (SR-Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22)das Ziel gestellt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Szenario I) zu fördern und insbesondere die städtische Mobilität ohne Kfz zu verbessern.
Im Masterplan 100% Klimaschutz (vgl. SR-Beschluss-Nr. 1770-050(VI)18) wird der Mobilität im Stadtgebiet eine besondere Rolle zugeschrieben, die sich daraus ergebenden Probleme und Ziele werden dort definiert.
Dazu können auch privat betriebene Sharingsysteme und damit auch elektrische Tretroller (E-Scooter) einen Beitrag leisten. Insbesondere müssen die Sharingsysteme der elektrischen Tretroller (E-Scooter), im Übrigen auch andere Sharingsysteme (z.B. Bike- und Carsharingsysteme), daher eng mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden. Hierbei sollte der Grundsatz gelten, je nahtloser die elektrischen Tretroller (E-Scooter) in den ÖPNV integriert werden, desto eher besteht die Chance, dass ÖPNV-Kunden diese als neue Option auf der ersten und letzten Meile wahrnehmen.
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Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (SR-Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22)das Ziel gestellt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Szenario I) zu fördern und insbesondere die städtische Mobilität ohne Kfz zu verbessern.
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Des Weiteren ist es erforderlich, mögliche Konflikte zwischen den Fahrern von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) des Anbieters und anderen Verkehrsteilnehmern, u. a. durch eine übermäßige Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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Diese Elektrokleinstfahrzeuge müssen MERKMALE aufweisen, um mit ihnen am öffentlichen Straßenverkehr sicher teilnehmen zu dürfen.
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Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (SR-Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22)das Ziel gestellt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Szenario I) zu fördern und insbesondere die städtische Mobilität ohne Kfz zu verbessern.
Im Masterplan 100% Klimaschutz (vgl. SR-Beschluss-Nr. 1770-050(VI)18) wird der Mobilität im Stadtgebiet eine besondere Rolle zugeschrieben, die sich daraus ergebenden Probleme und Ziele werden dort definiert.
Dazu können auch privat betriebene Sharingsysteme und damit auch elektrische Tretroller (E-Scooter) einen Beitrag leisten. Insbesondere müssen die Sharingsysteme der elektrischen Tretroller (E-Scooter), im Übrigen auch andere Sharingsysteme (z.B. Bike- und Carsharingsysteme), daher eng mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden. Hierbei sollte der Grundsatz gelten, je nahtloser die elektrischen Tretroller (E-Scooter) in den ÖPNV integriert werden, desto eher besteht die Chance, dass ÖPNV-Kunden diese als neue Option auf der ersten und letzten Meile wahrnehmen.
Dies ist aber nur möglich, wenn die Systeme in der Bevölkerung akzeptiert werden sowie sicher betrieben werden können und zu anderen Verkehrsmitteln des Umweltverbundes kompatibel sind.
Des Weiteren ist es erforderlich, mögliche Konflikte zwischen den Fahrern von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) des Anbieters und anderen Verkehrsteilnehmern, u. a. durch eine übermäßige Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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- Amtsblatt 23/24: Erste Änderungssatzung zur Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg vom 29.11.2007
- Amtsblatt 26/24: Information zum Antrag für den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Erlaubnis einer straßenrechtlichen Sondernutzung für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum
- Amtsblatt 16/25: Vergabe zum Antrag für den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Erlaubnis einer straßenrechtlichen Sondernutzung für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum
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