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Freihändiger Verkauf von Fahrzeugen

Das Ordnungsamt veräußert im Wege des freihändigen Verkaufs amtlich verwahrte Fahrzeuge.

Beschreibung und Bilder der angebotenen Fahrzeuge

Baumaschine Radlader Orenstein und Koppel AG L10 (Aktenzeichen 32.1-05235-2024)

    • letztes amtliches Kennzeichen: nicht bekannt
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer: 252683
    • Erstzulassung: 1996 laut Typenschild
    • Farbe: grün/gelb
    • Laufleistung/Betriebsstunden: nicht ablesbar
    • Leistung in kw: 52
    • Fahrzeugschlüssel und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sind nicht vorhanden
    • Ausstattung: Allradantrieb, Seitenspiegel links und rechts, Frontbeleuchtung, Hubvorrichtung vorn (ohne Schaufel)
    • Reifen ringsrum stark porös/verschlissen
    • Tank wurde aufgebrochen (Fehlbetankung möglich)
    • Sitzpolster und Innenraum starke Abnutzungsspuren
    • diverse Dellen/Beschädigungen am gesamten Fahrzeug
    • Heckleuchte links zerstört
    • starke Gebrauchsmerkmale entsprechend Alter und Nutzung
    • Verwahrort: Firma BBS MD GmbH, Saalestraße 54-57, 39126 Magdeburg
    • Mindestgebot: 2.500,00 Euro



Bedingungen für den Verkauf

Fahrzeuge werden von der Landeshauptstadt Magdeburg im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft. Hinsichtlich des Zustandes, der Funktionsfähigkeit und sonstiger Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die zulassungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Gebrauch eines erworbenen Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum hat der Erwerber selbst zu klären.

Nach Abschluss des Kaufvertrages ist ein gekauftes Fahrzeug vom Erwerber am Verwahrort abzuholen. Ein Versand ist nicht vorgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass angebotene Fahrzeuge noch durch die Berechtigten ausgelöst werden können. Eine Veräußerung findet in einem derartigen Fall nicht mehr statt.

Angebote und Angebotsfrist

Angebote können ab sofort abgegeben werden. Die Gebote sind schriftlich abzugeben (Achtung: Eine einfache E-Mail erfüllt die Schriftform nicht!). 

Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 27.09.2024.

Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Der Umschlag ist wie folgt zu adressieren:

Landeshauptstadt Magdeburg
- Die Oberbürgermeisterin -
Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt
Angebot zu Aktenzeichen: hier bitte das jeweilige Aktenzeichen angeben
Bei der Hauptwache 4
39104 Magdeburg

Offen abgegebene Gebote werden nicht gewertet.

Es gilt das angegebene Mindestgebot. Der Vertrag wird mit dem Bieter geschlossen, der bis zum Ende der Gebotsfrist das höchste Gebot abgibt. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden.

Nur der Meistbietende wird unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist über den Zuschlag informiert.

 

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