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Für den Besuch der Schwimmhallen müssen alle Badegäste und Nutzer ab sofort nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet wurden.

Von der Testpflicht ausgenommen bleiben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, und Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen.