Übernachtungen aus touristischen Zwecken sind auch für Personen aus einem Staat der europäischen Staatengruppe (Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland) unter Einhaltung der Hygienevorschriften sowie der weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie möglich.