Rückschau Advent & Leere Disco
Hintergrund ist der von Großbritannien ausgelöste Artikel 50 des EU-Vertrages und der damit beantragte Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, meist als BREXIT bezeichnet. Laut der Europäischen Kommission sind nur Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sowie Beitrittskandidaten und Länder der Europäische Freihandelsassoziation zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt. Nach derzeitigem Stand wird Großbritannien bis 2023 keine dieser Kriterien erfüllen.
In einem offenen Brief forderten daraufhin viele der ehemaligen und zukünftigen Europäischen Kulturstädte die Europäische Kommission dazu auf, diese Entscheidung zurückzunehmen. Insbesondere die Tatsache, dass diese Entscheidung eine Woche vor der Einreichung der finalen Bewerbungen durch die britischen Bewerberstädte gefällt wurde, trifft dabei auf besondere Ablehnung.
Ebenso haben viele der deutschen Bewerberstädte um den Titel für das Jahr 2025 einen offenen Brief an die Europäische Kommission gerichtet.
„Sowohl der Titel als auch der Bewerbungsprozess um den Titel der Kulturhauptstadt Europas sind ein erfolgreiches Werkzeug, um die Verbindung zwischen den Menschen in den Städten und Regionen Europas zu festigen, besonders in einer Zeit, in der euroskeptische Bewegungen in unserem Land und vielen Ländern Europas wachsen. In unserem Verständnis können kulturelle Verbindungen und Kulturhauptstädte wichtige Werkzeuge sein, um auch zukünftig neue Impulse für ein Europa der Bürger zu setzen.“
Das Bewerbungsbüro Kulturhauptstadt Europas Magdeburg 2025 schließt sich beiden offenen Briefen an: Gerade mit Hilfe der Kultur lassen sich in heutiger Zeit Brücken bauen. Es ist daher der falsche Zeitpunkt, um bereits etablierte Verbindungen zu kappen. Wir hoffen daher, dass die Europäische Kommission ihre Entscheidung noch einmal überdenkt.