Elektronisches Baugenehmigungsverfahren ab 1. Januar 2020
Ab dem 1. Januar 2020 soll es Bauherr*innen und Entwurfsverfasser*innen in einem ersten Schritt ermöglicht werden, neben den für Genehmigungsverfahren weiterhin erforderlichen schriftlichen Anträgen auch digitale Kopien an das Bauordnungsamt übergeben zu können. Damit sollen Verfahrensabläufe optimiert, Ressourcen eingespart und Kosten reduziert werden.
Eine gesetzliche Pflicht zur Einreichung digitaler Unterlagen besteht in Sachsen-Anhalt derzeit noch nicht. Dennoch sind entsprechende Grundsätze hinsichtlich der digitalen Unterlagen einzuhalten: Mit der Antragstellung ist eine Übereinstimmungserklärung durch die Antragsteller*innen an das Bauordnungsamt abzugeben. Zudem ist die Bauaufsichtsbehörde nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der elektronischen Form mit der Papierform zu überprüfen.
Weitere Informationen zu den digitalen Antragskopien stehen ab Jahresanfang 2020 auf Magdeburg - Bauordnungsamt zur Verfügung.
39128 Magdeburg