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Lockdown: Hilfe für Familien mit geringem Einkommen

In Magdeburg haben sich 3 Essenslieferdienste bereiterklärt auch im März, Familien mit geringem Einkommen bei der Mittagessensversorgung ihrer Kinder zu unterstützen. Damit folgten sie einem Aufruf des Sozial- und Wohnungsamtes. Berechtigt sind alle Mädchen und Jungen, die aus dem Bildungs-und-Teilhabe-Paket Leistungen beziehen und derzeit nicht in Kitas oder Horten der Landeshauptstadt notbetreut werden.

Ablauf für leistungsberechtigte Haushalte

Die betreffenden Eltern werden gebeten, Kontakt mit einem der gelisteten Essenslieferdienste aufzunehmen und mit diesem einen Versorgungsvertrag abzuschließen. In den Versorgungsvertrag ist eine Kopie des Bewilligungsbescheides über die Bildungs- und Teilhabeleistung anzufügen. Die Lieferdienste rechnen die Mahlzeiten direkt mit dem Sozial- und Wohnungsamt ab.

Die Übernahme ist vorerst bis 31. März 2021 möglich.

Informationen und Hinweise rund um das Programm Bildung und Teilhabe

Teilnehmende Essenslieferdienste

Leistungsberechtigte Eltern können telefonisch, per Fax oder E-Mail bei folgenden Cateringfirmen bestellen

Magdeburger Gastro Conzept GmbH
Hans-Grade-Str. 119
39130 Magdeburg
Telefon: 0391 5445 880
Telefax: 0391 5445 8810
Email: info@mgc24.de

Alexmenü GmbH & Co. KG
Parchauer Str. 1B
39126 Magdeburg
Telefon: 0391 3003 636
Telefax: 0391 3003 666
Email: info@alex-menue.de 

Eine Kopie des Bewilligungsbescheides kann bei Bedarf formlos bei der zuständigen Bewilligungsbehörde abgefordert werden:

23.02.2021