Gesamtbericht über den Öffentlichen Personennahverkehr
Die Landeshauptstadt Magdeburg als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/ 2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.
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Adresse/Informationen
Sachbearbeitung Konzeptionelle Verkehrsplanung
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg
Informationen zu weiteren Themen der Abteilung Verkehrsplanung
Weitere Informationen
Die Abteilung Verkehrsplanung befasst sich mit der städtischen Gesamtverkehrsplanung, mit Planungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Abstimmung mit der Regionalverkehrsplanung, Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen, Radverkehrsplanung und der Ausarbeitung der Entwurfspläne für Verkehrsanlagen.