Fachdienst Freiraumplanung/Stadtgestaltung
Allgemeines
Die strategischen Ziele der Freiraumplanung, Stadtgestaltung und Städtebaulichen Verträge sind eng miteinander verknüpft, da sie jeweils zur Schaffung einer lebenswerten, funktionalen und attraktiven Stadt beitragen. Hier ist eine kurze Zusammenfassung der jeweiligen Ziele und Grundlagen:
- Freiraumplanung:
- Ziel: Sicherstellung einer lebenswerten Stadt durch die Verbindung von freier Landschaft und urbanen Räumen. Wichtige Ziele sind die Bewahrung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Sicherung des Naturhaushaltes auch in bebauten Gebieten und die Schaffung naturnaher Freizeitmöglichkeiten.
- Grundlagen: Naturschutzgesetzgebung, Denkmalschutz, aktuelle Handlungsempfehlungen der Freiraumplanung (insbesondere im Kontext der Klimaanpassung).
- Stadtgestaltung:
- Ziel: Erhaltung und Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes, welches durch die Gestaltung des öffentlichen Raums, Architektur und das Zusammenspiel zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden sowie Flächen geprägt wird. Eine positive Stadtgestaltung kann die Stadt im Wettbewerb hervorheben.
- Grundlagen: Vorgaben der LBauO LSA, BauGB, RPW und enge Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
- Städtebauliche Verträge:
- Ziel: Schnelle Baureifmachung von Grundstücken für Investitionsvorhaben und Entlastung des städtischen Haushalts. Hierbei fungiert der Städtebauliche Vertrag als Bindeglied zwischen der Stadt und den Bauherren oder Investoren.
- Grundlagen: Festsetzungen der Bebauungspläne oder anderweitige städtebauliche Vorgaben.
Jedes dieser strategischen Ziele trägt dazu bei, die Stadt als lebenswerte, funktionale und ästhetisch ansprechende Umgebung zu gestalten und dabei die verschiedenen Aspekte der Stadtentwicklung zu integrieren.
Team Stadtgestaltung
Aufgaben der Stadtgestaltung
- Geschäftsstelle für den Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Magdeburg
- Geschäftsstelle für den Beirat „Forum Zukunft Festung" der Landeshauptstadt Magdeburg
- Erarbeitung von Gestaltungskonzepten und Satzungen
- Erstellung von Sondernutzungskonzepten
- Handbuch Ausstattung öffentlicher Raum (z.B. Bänke, Abfallbehälter)
- stadtgestalterische Beratung, Stellungnahmen
- Betreuung von Wettbewerbsverfahren
- Aufgabenwahrnehmung „Erhaltung stark sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien“
- Aufgabenwahrnehmung Bauunterhaltung für Kleindenkmale und Kriegerdenkmale
- Betreuung der einfachen Sanierungsgebiete Buckauer Insel, Fermersleben - Salbke Nord, Salbke und Sudenburg Nord
- Auskünfte und Erteilung von Bescheinigungen im Sinne der §§ 7h, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes
- EU-Kooperationsprojekte zum Kulturerbe
Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Magdeburg
einfache Sanierungsgebiete
Ansprechpartner:
Sanierungsgebiet Buckauer Insel
Sanierungsgebiet Fermersleben / Salbke Nord
Sanierungsgebiet Teilbereich Ortslage Salbke
Sanierungsgebiet Sudenburg Nord
Erhaltungssatzung Sudenburg
Lageplan des Satzungsgebietes
Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 831-025(VI)16 vom 17.03.2016 wurde das Gebiet in den Grenzen des Voruntersuchungsgebietes zum Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren erklärt. Das Satzungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 38 ha. Die Satzung wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 10 vom 15. April 2016 bekannt gemacht.
Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB im Sanierungsgebiet "Sudenburg Nord"
- Grundstücksverkäufe sowie die Bestellung und Veräußerung von Erbbaurechten
- die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts, wie z.B. Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten
- schuldrechtliche Verträge, durch die eine Verpflichtung zu einem der vorgenannten Rechtsgeschäfte begründet wird
- die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
- die Teilung eines Grundstücks.
- Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung baulicher Anlagen
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen bauaufsichtlich nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind
- schuldrechtliche Vereinbarungen über den Gebrauch oder die Nutzung auf bestimmte Zeit über mehr als ein Jahr (Mietverträge, Nutzungsverträge, Pachtverträge).
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang einschließlich der Teilung eines Grundstücks oder die damit erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.
In allen anderen Fällen ist die sanierungsrechtliche Genehmigung beim Stadtplanungsamt zu beantragen. Mit dem Antragsformular sind die darin genannten Unterlagen einzureichen.
Modernisierungsvertrag
Wenn Sie als Eigentümer von im Sanierungsgebiet gelegenen Immobilien beabsichtigen, Steuerbegünstigungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten mit der Landeshauptstadt Magdeburg einen Modernisierungsvertrag abschließen.
In diesem Vertrag verpflichtet sich der Eigentümer zur Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne von § 177 BauGB bzw. von Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll.
notwendige Unterlagen
notwendige Unterlagen
Team Freiraumplanung
Aufgaben und Leistungen
- Konzepte zur Sicherung und Qualifizierung der Grünanlagen im Stadtgebiet
- Sanierung und Aufwertung von innerstädtischen Plätzen und öffentlichen Freiräumen
- Steuerung der Kleingartenentwicklung, Zusammenarbeit mit dem Verband der Gartenfreunde
- Erstellung von Zielplanungen für die denkmalgeschützten Parkanlagen
- Fachliche Begleitung bei Bebauungsplänen, Bauvorhaben, Planfeststellungsverfahren, Infrastrukturmaßnahmen; Planung von Straßenbegleitgrün (Stadtbaumkonzept)
- Ausgleichsflächenmanagement: Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Bauvorhaben und deren Kompensation im Stadtgebiet
- Fachliche Begleitung von Umweltberichten und Artenschutzgutachten, Bearbeitung und Fortschreibung des Grünkonzeptes, Sicherung und Entwicklung von neuen Grünflächen und Grünverbindungen (Landschaftsplan, Handlungskonzept Freiraum (Grünkonzept)
Team
Team Städtebauliche Verträge
Städtebauliche Verträge
Aufgaben und Leistungen
- Vorbereitung, Verhandlung, Abschluss, koordinierende Betreuung, Kontrolle und Abwicklung von städtebaulichen Rahmenverträgen, Vorverträgen, städtebaulichen Verträgen nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB), Durchführungsverträgen nach § 12 BauGB sowie Vereinbarungen zur Kostenübernahme in Planverfahren und Folgekostenübernahmen
- Beteiligung und Mitwirkung vor der Erteilung von Baugenehmigungen, gemeindlichem Einvernehmen und Vorkaufsrechten
- Vorbereitung und Abschluss von Verträgen mit der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH zur Übertragung öffentlicher Abwasseranlagen und Mitwirkung bei der Übernahme in das Anlagenvermögen