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Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

Allgemeine Informationen

Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft begründet worden ist.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente sind grundsätzlich für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde notwendig:

Online

  • Upload Ihres Personalausweises oder Reisepasses

Persönlich vor Ort

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung 

Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person

Wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt oder die Unterlagen abholt, sind zusätzlich erforderlich:

  • eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
  • der Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person (Original oder Kopie)
  • der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Anträge durch sonstige Personen

Gegebenenfalls ist ein Nachweis über das rechtliche Interesse erforderlich.

Gebühren

Kosten für die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde:

  • 10,00 Euro
  • 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang

Art der Bezahlung:

  • Paypal, Visa oder Mastercard im Rahmen der Onlinebeantragung
  • Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung

Rechtsgrundlage(n)

Was sollte ich noch wissen?

Das Standesamt führt das Sterberegister der letzten 30 Jahre.
Für Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Magdeburg.

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann nur beim Standesamt Magdeburg beantragt werden, falls der Ereignisort Magdeburg war.

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde online, schriftlich oder persönlich vor Ort beantragen. 

Online
Nutzen Sie den Onlineservice des Standesamtes, um die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde zu beantragen.

Schriftlich

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung 
  • formloses Schreiben mit der Bitte um Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde an das Standesamt Magdeburg (Achtung: nur, wenn die Lebenspartnerschaft in Magdeburg beurkundet wurde!)
  • Geben Sie bitte folgende Daten als antragstellende Person an:
  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • aktuelle Meldeanschrift
  • Ort und Datum der Eheschließung oder gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
  • wenn bekannt: Standesamt und Registernummer
  • Verwendungszweck der Urkunde
  • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse 

Daraufhin erhalten Sie einen Kostenbescheid vom Standesamt. Die entsprechenden Kosten überweisen Sie bitte direkt nach Erhalt des Schreibens.

Eine verspätete Bezahlung wirkt sich dementsprechend auf die Bearbeitungszeit aus.


Persönliche Vorsprache

Sie können Ihren Antrag direkt im Standesamt stellen. Bitte planen Sie hierfür Wartezeit ein. Ihr Antrag wird lediglich entgegengenommen, die Bearbeitung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Die beantragte Urkunde oder den beglaubigten Registerausdruck erhalten Sie daraufhin postalisch an Ihre Meldeanschrift in Deutschland zugesandt.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung 
  • Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erfolgt direkt bei der Beantragung im Standesamt


Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person

Wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt oder die Unterlagen abholt, sind zusätzlich erforderlich:

  • eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
  • der Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person (Original oder Kopie)
  • der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Weiterhin werden, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zu der verstorbenen Person, weitere Unterlagen benötigt:

Nahe Verwandte oder Ehegatten

  • Verwandtschafts- oder Ehenachweis, beispielsweise
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Geschwister der verstorbenen Person

  • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
  • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung

Sonstige Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug

  • Gegebenenfalls ist ein Nachweis über das rechtliche Interesse erforderlich, beispielsweise durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Lebenspartnerschaftsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.



Bearbeitungsdauer

  • bis zu 8 Wochen

Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt – unabhängig von der Art der Beantragung.

Weitere Informationen

Onlineservices

Zuständige Stelle

Gruppe Urkunden

AGrLin Frau Storch

Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg

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