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Erst informieren, dann ein Grundstück kaufen!

Der Wunsch vieler Magdeburger nach einem Eigenheim kann schnell zum Alptraum werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, bereits im Vorfeld des Grundstückskaufes folgendes zu beachten:

Wann ist ein Grundstück erschlossen?

Die Erschließung eines Grundstücks ist eine grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung durch die Stadt. Unter dem Begriff Erschließung ist die erstmalige Herstellung von öffentlichen Anlagen, wie z.B. Straßen, Grünanlagen, begleitende Einrichtungen wie: Straßenbeleuchtung, Entwässerung, Geh- und Radwege zu verstehen. Dies alles ist notwendig, um ein Grundstück einer baulichen Nutzung zuführen zu können.

Bei einer Ersterschließung von Baugrundstücken wird im Vorfeld eine geordnete Städtebauliche Entwicklung vorgenommen, soll heißen:

  • Es werden Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen (B-Plan) durch den Stadtrat gefasst. Im Zuge der Bauleitplanung erreicht dieser B-Plan dann eine gewisse Planreife, welche Vorraussetzung für den Beginn von Erschließungsmaßnahmen ist
oder:
  • innerhalb bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich in die Bebauung der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Gemäß der baurechtlichen Vorschriften ist die Erschließung eine Aufgabe der Gemeinde. Diese kann die Erschließung durch Vertrag aber auch auf einen Dritten übertragen. Beim überwiegenden Teil zukünftiger Bauvorhaben macht die Landeshauptstadt Magdeburg Gebrauch von dieser Möglichkeit.

Inhalt des Vertrages zwischen der LH und dem Vertragspartner ist die Verpflichtung des Vertragspartners, die öffentlichen Erschließungsanlagen herzustellen. Weitere wesentliche Vertragsbestandteile sind unter Anderem Kostenübernahmeregelungen und Fertigstellungstermine zur Erschließung im Vertragsgebiet. Erst mit Rechtskraft dieses Vertrages ist die Erschließung als gesichert zu betrachten.

Die Landeshauptstadt regelt in Ihren Verträgen (auch zur Sicherheit der Bürger), dass Baugenehmigungen für Hochbauten in der Regel erst erteilt werden, wenn die erste Ausbaustufe hergestellt wurde (Fahrbahn bis zur Tragschicht, einschließlich der Verlegung aller Ver- und Entsorgungsleitungen).

Fazit

Vor Abschluss eines Kaufvertrages empfiehlt die LH Magdeburg den zukünftigen Grundstückserwerbern bzw. Bauherren, sich unbedingt über die Maßnahmen zur Erschließung in der Stadtverwaltung zu informieren.

Ansprechpartner

Team Städtebauliche Verträge