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Welche Unterlagen werden benötigt?

Verschiedene Auskünfte über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragssteller für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden in dem Antragsformular abgefragt, das vollständig ausgefüllt vorgelegt werden soll.

Bei Ihrem ersten Besuch im Sozial- und Wohnungsamt sollten Sie möglichst alle Unterlagen mitbringen, die über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse Auskunft geben, wie z.B.:

  • Ausweisdokumente (einschließlich Dokumente eines Partners)
  • Eheurkunde
  • Scheidungsnachweis/Unterhaltsurteil
  • falls getrennt lebend, eine Bescheinigung vom Anwalt

  • Wohnraumnachweise:
    • Mietvertrag / Untermietvertrag
    • Grundbuchauszug bei vorhandenem Wohneigentum
    • Nachweis über Nebenkosten (Müll, Wasser, Heizung, Steuern)

  •  Vermögensnachweise:
    • Sparbücher, Aktien, Wertpapiere u.a. Vermögensnachweise

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen:
    • Arbeitsverträge
    • Bescheid der Agentur für Arbeit (ALG I und ALG II)
    • Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Gewerbeanmeldung
    • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten 12 Monate
    • Wohngeldbescheid
    • BAföG Bescheid
    • Rentenbescheid
    • Ausbildungsvertrag
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe
    • Kindergeldnachweise
    • Nachweise zum Erziehungsgeld
    • Nachweis über Unterhaltsvorschussleistungen
    • Versicherungsverträge