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Bedeutung des Flächennutzungsplanes

Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 14. März 1991 hat sich die Landeshauptstadt Magdeburg dazu bekannt, einen Flächennutzungsplan zu erarbeiten.

Die Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB §§ 3,4).

Der im November 2000 herbeigeführte Feststellungsbeschluss des Stadtrates war die Voraussetzung für die Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das damalige Regierungspräsidium Magdeburg (heute: Landesverwaltungsamt). Mit der Genehmigung des Regierungspräsidiums Magdeburg am 05. März 2001 und der Bekanntmachung im Amtsblatt am 06. April 2001 wurde der Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet von Magdeburg wirksam.

Die Notwendigkeit eines Flächennutzungsplanes begründet sich in der Verantwortung der Gemeinde, für eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesamtstädtischer Ebene Sorge zu tragen und für eine verbindliche Bauleitplanung einen Rahmen zu setzen.

Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung gemäß § 5 Abs. 1 S.1 BauGB nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind nicht parzellenscharf. Flächen, die kleiner als 1 ha sind, werden generalisiert dargestellt. Flächen für den Einzelhandel werden erst ab einer Größe von 1,5 ha dargestellt.

Über die genaue Abgrenzung zwischen verschiedenen Bauflächen wird erst im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen entschieden, die für jedermann verbindlich sind.

Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren. Die Stadtentwicklung ist jedoch mit dem Flächennutzungsplan nicht für diesen Zeitraum verbindlich festgesetzt, sondern stellt einen dynamischen Prozess dar und unterliegt ständigen inhaltlichen und redaktionellen Anpassungen bzw. Änderungen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist jederzeit möglich. Dabei durchläuft jede Änderung im dargestellten Geltungsbereich eine erneute Aufstellung mit seinem Beteiligungs- und Auslegungsverfahren.

Seit der Genehmigung wurden mehrere Änderungen zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg vorgenommen Derzeit befindet sich der Flächennutzungsplan in Neuaufstellung.