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Gemeindewahlleiter*in/ Stadtwahlleiter*in

Für die rechtmäßige organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ist der Wahlleiter/die Wahlleiterin verantwortlich. Für die Kommunalwahl und die Wahl der Ortschaftsräte in den Ortsteilen Randau-Calenberge, Pechau und Beyendorf-Sohlen wird ein Gemeindewahlleiter *in berufen. Das Amt übt der Amtsleiter des Amtes für Statistik, Wahlen und Digitalisierung, Dr. Tim Hoppe, aus. Seine Geschäftsstelle befindet sich im Wahlamt in der Julius-Bremer-Straße 10. (Postanschrift: Landeshauptstadt Magdeburg, Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung (Wahlamt), 39090 Magdeburg).
Für die Europawahl trägt er die Bezeichnung Stadtwahlleiter.

Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt neben den Grundrechten auch die Wahl des Bundestages und des Bundespräsidenten.

Gruppierung/ Wählergruppe

Neben etablierten Parteien und Einzelbewerbern können zur Kommunalwahl sowie zur Wahl der Ortschaftsräte auch Gruppierungen/ Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen.

Gültige Stimmen

Gültig ist eine Stimme, wenn der Stimmzettel amtlich für die Wahl hergestellt ist, den Willen des Wählenden zweifelsfrei erkennen lässt und/oder ein Zusatz/Vorbehalt auszuschließen ist.